Dann, wenn alle bisher geführten Verhandlungen mit Ihren Gläubigern ergebnislos blieben, ihre Gläubiger Ihnen jegliches Vertrauen entzogen und ein Leben am Existenzminimum droht, selbst dann können wir helfen.
Die Kombination aus Strategie und Verhandlungs-geschick sowie die (kostengünstige) Einbeziehung der vereinsinternen Rechtsabteilung fördert bei Vorhandensein geringer und durch Dritte einge-brachte Geldmittel die Bereitschaft Ihrer Gläubiger zum Teilverzicht bestehender Forderungen.
Dies geschieht ...
...ohne Kostenrisiko und
- ohne Mindestquote
- ohne Einbeziehung der Amtsgerichte
- ohne anlaufende Gerichtskosten
- ohne öffentliche Bekanntmachung und ohne negativer Eintragung im KSV 1870 bzw. Ediktdatei
- ohne Gewerbescheinentzug (obligatorisch nach Konkursabweisung mangels Vermögen)
- jedoch innerhalb kürzester Zeit
Die Vorteile einer außergerichtlichen Einigung gegenüber den gerichtlichem Insolvenzverfahren liegen auf der Hand:
- Wahrung der Diskretion (es sind keine Veröffentlichungen in der Insolvenzdatei vorgesehen)
- Schnellere Sanierung – gerichtliche Insolvenzverfahren erstrecken sich oft über Jahre
- Höhere Flexibilität
- Kein Gewerbeentziehungsgrund – bei Konkursabweisung mangels Masse wird in der Regel der Gewerbeschein entzogen
Eine Entschuldung, die Sie sich leisten können
Wir unterstützen Sie bei einer außergerichtlichen Einigung / Ausgleich bei dem Ihre Gläubiger freiwillig auf einen (Groß)teil ihrer Forderungen verzichten. Wird die vereinbarte Zahlungsquote fristgerecht erfüllt, so erlischt die Restschuld.
Ein Profit auch für Ihre Gläubiger
Oder - warum sollten Ihre Gläubiger unseren Verhandlungen zustimmen! [weiterlesen...]
Spezialisten aus den Bereichen
- Recht - insbesondere Wirtschafts- und Strafrecht
- Steuerexperten - mit dem Spezialgebiet Finanzstrafrecht
- Strategen und Verhandlungsprofis
erstellen ein auf Sie und Ihre Situation abgestimmtes Strategiekonzept und
- erheben die gegen Sie gerichteten Forderungen
- prüfen Forderungen auf deren Rechtmäßigkeit und
- wehren verjährte Forderungen und Zinsansprüche ab
- führen alle Verhandlungen bezgl. außergerichtliche Einigungen mit Ihren Gläubigern
Preis / Kosten
Alle Leistungen des Vereins sind für unsere Mitglieder selbstverständlich kostenlos. Bei Fragen und Hilfestellungen wo der Verein auf externe Spezialisten und Profis zurückgreifen muss werden diese Kosten, nur nach Absprache, weitergegeben. Diese Kosten stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den sonst marktüblichen Konditionen und sind auf Basis eines
- Grundhonorar - geringe Kosten für die Aufbereitung und Strategie-entwicklung können jedoch erst nach Prüfung der Unterlagen und Abschätzung des zu erwartenden Aufwandes bekanntgegeben werden.
- erfolgsorientiertem Honorar - nach erfolgreichem Abschluss wird eine Einigungsgebühr in Höhe von 0,75% der eingesparten Summe (Richtwert: € 7,50 bei € 1.000,- Forderungsverzicht) berechnet. Mindestgebühr € 75,-
Kontaktformular
Hier können Sie jederzeit und unverbindlich weitere Informationen, Tipps und Hilfestellungen abrufen.
besondere Hinweise
An dieser Stelle betonen wir ausdrücklich, dass
- der Verein "Raus aus den Schulden" aufgrund gesetzlicher Bestimmungen keinerlei Rechts- und Steuerberatung betreiben darf und auch nicht ausübt. Kontaktieren Sie bitte Ihren Rechtsanwalt bzw. Steuerberater. Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Experten und Partner dahingehend zur Verfügung.
- wir keine Garantien, über das Zustandekommen der von Ihnen angestrebten außergerichtlichen Einigung mit ihrem Gläubiger, abgeben können.



