Löschung aus "Schwarzen Listen"

Ist man z.B. beim Kreditschutzverband KSV 1870 einmal als säumiger Schuldner gebrandmarkt, schüttelt man diesen Ruf sehr schwer ab.

Durch ein Urteil, das der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in einem Musterprozess erkämpft hat, könnte den Bonitätsdatenbanken des Landes das Geschäft allerdings gründlich vermiesen.
Denn laut OLG-Urteil dürfen Konsumenten sämtliche "bonitätsrelevanten Daten" aus öffentlich zugänglichen Dateien, also auch Auskunftsdienste wie z.B. der Kreditevidenz (Schwarze Liste) und dem Kreditschutzverband von 1870 (KSV) auf Wunsch wieder löschen lassen.

Begründung: Nach dem Datenschutzrecht hat jeder Konsument bei Aufnahme seiner Daten in öffentlich zugängliche elektronische Dateien ein Wiederspruchsrecht
(Nachzulesen im KURIER vom 15.08.2008)


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Wirtschaftsauskunftsdienste verweigern immer wieder rechtswidrig die Löschung von Daten aus ihren "schwarzen" Listen - eine OGH-Entscheidung hat nunmehr eindeutig festgestellt, dass ein Löschungsanspruch besteht.

Betroffene, die sich an die Wirtschaftsauskunftsdienste (KSV 1870, Deltavista usw.) mit einem Begehren nach Löschung aller ihrer in diesen Listen geführten Daten wenden, werden regelmäßig abgewiesen, da die Wirtschaftsauskunfts-dienste unrichtigerweise behaupten, dass nur fehlerhafte Daten gelöscht bzw. geändert werden müssten. Tatsächlich gehen die Bestimmungen des DSG weiter und erlauben auch die Löschung richtiger, wenngleich unerwünschter Daten. [Details und Mustervorlagen zur Löschung ...]


Kreditzusagen / Umschuldung wieder möglich

Mitgliederberichten zufolge, sind Kreditzusagen, Neukredite und Umschuldungen nach durchgeführter KSV Löschung sehr wohl möglich.


für Mitglieder

Selbstauskunft beim KSV online beantragen: Hier können Sie (einmal Jährlich kostenlos) Ihre über Sie gespeicherten persönlichen Daten abfragen. Wir empfehlen, diese kostenlose Leistung jährlich zu nutzen.
OGH Urteil - bzgl. Löschung über Sie gespeicherte Daten bei div. Auskunfteien
Musterbriefe zur Abfrage / Berichtigung / Löschen Ihrer persönlichen Daten
Untersagung - bzgl. Weitergabe über Sie gespeicherten Daten an Dritte (Banken Mobilfunkbetreiber u.a.)
Aufschlüsselung aller Auskunfteien, die Daten von Ihnen gespeichert haben könnten
Details bezüglich Löschungsanspruch gegenüber Auskunfteien und Banken
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Warum Sie keinen/einen Kredit bekommen und woher Banken Ihre Informationen beziehen



Schwarze Liste

Solche Listen sind in Österreich Tradition - aber erst seit dem Jahr 2001 haben sie eine auch aus der Sicht der Datenschützer unangreifbare gesetzliche Basis, sagt Hans G. Zeger von der Arge Daten. Heute wie damals gilt: Es gibt etliche davon, mit höchst unerfreulichen Auswirkungen für diejenigen, die darauf landen.

Bereits im Jahr 1961 haben sich Vorläufer des so genannten Lombardklubs darauf verständigt, sich im Kampf gegen unwürdige Kreditnehmer gegenseitig zu unterstützen. Das Ergebnis war eine "Liste der unerwünschten Kontoverbindungen", die so genannte UKV-Liste: Eine sehr sekretive Angelegenheit, deren Existenz von den Banken zumeist geleugnet und laut einer parlamentarischen Anfrage der Grünen auch dem Finanzministerium erst 1994 offiziell bekannt wurde. Sie enthielt neben Namen, Anschrift, Kontonummer und Geburtsdatum auch ein "Negativsymbol"; AUF stand etwa für Bankomat- und Scheckkartenbetrug, VBG für Versuchten Betrug, ein schlichtes B informierte die Teilnehmer in der Datenbank darüber, dass der Betreffende eine Bürgschaft eingegangen war.

Gespeist wurde die Datenbank von den Bankinstituten, die sich, als die Existenz dieser Liste ruchbar wurde, darauf beriefen, in jedem Fall die Zustimmung der Kunden zur Datenweitergabe eingeholt zu haben. Folglich sei das Bankgeheimnis nicht verletzt worden. Das galt als umstritten, wurde aber nie ausjudiziert.

Im Jahr 2000 bekam die Liste dann eine neue Rechtsgrundlage. Die Zustimmung der Betroffenen - und wie diese festgestellt wird - gilt aber auch heute noch als Knackpunkt. Zuletzt hob der OGH im November 2002 wesentliche Teile der durchaus branchenüblichen Geschäftsbedingungen einer Bank auf, da für Konsumenten nicht nachvollziehbar sei, welche Daten tatsächlich an wen weitergegeben werden und wozu der Konsument zustimmt.

Auch der Kreditschutzverband von 1870 (KSV) – der größte Gläubigerschutzverband des Landes – bietet mit seiner Warenkreditevidenz eine ähnliche Schuldnerliste an, in die auch Telefongesellschaften Einsicht nehmen können. Dieser kümmert sich heute ganz offiziell und gesetzlich reglementiert auch um die KonsumentKreditEvidenz (KKE), den Nachfolger der UKV-Liste. Praktisch jedes österreichische Kredit- oder Leasingunternehmen ist bei der KKE dabei; kaum ein derartiges Geschäft kommt ohne routinemäßige Abfrage zu Stande.


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