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Experten und Partner

Lassen Sie sich von qualifizierten Schuldnerberatungsstellen helfen. Die Beratung bei den bevorrechtigten Schuldnerberatungsstellen wird nur Privatpersonen kostenlos angeboten. Für nachstehende Gruppierung werden die bevorrechtigten Schuldnerberatungsstellen zum Großteil nicht tätig.


Sonderstellung für Unternehmer

Ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch bzw. eine Bestätigung der Schuldnerberatungsstellen ist nicht zwingend vorgeschrieben. Ebenso ist eine Gerichtsvertretung durch Schuldnerberatungsstellen nicht vorgesehen. Bevorrechtigte Schuldnerberatungsstellen sind daher in der Regel auch nicht bereit, Unternehmer zu beraten.

Keine Exekutionen mehr ...

Denken Sie an die sofortige Einstellung (von Amtswegen) bestehender Exekutionen und Versteigerungsverfahrens sowie die Kosteneinsparung durch Zins- und Klagsstopp bei Eröffnung eines gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Schuldenregulierungsverfahrens.

Siehe auch: Der Rechtsanwalt als Schuldnerberater >>>


R&S - Software

R&S-Schuldenmanager ist eine einfach zu bedienende Software, die optimal auf die Bedürfnisse jener Privatpersonen, Unternehmer, ehem. Unternehmer und freiberuflich Tätigen, mit finanztechnischen Problemen, wie Exekutionen, Pfändungen, Räumungen und Insolvenzverfahren zugeschnitten ist. Mit dem R&S-Schuldenmanager verwalten Sie Ihre Gläubigerdaten, kontrollieren Forderungsansprüche auf deren Rechtmäßigkeit und warnt Sie bei eventuellen Verjährungen bzw. nicht zustehenden Zinsansprüchen.
Der R&S-Schuldenmanager dient als Kommunikationsplattform, arbeitet mit rechtlich abgesicherten Briefvorlagen, kontrolliert und verbucht durchgeführte Zahlungen, unterstützt Sie bei Gläubigervereinbarungen und im Insolvenzverfahren. Hilft durch Mustervorlagen die richtigen Worte zu finden und korrekt formulierte Anträge zu stellen.