Fair-Price service
Für Unternehmer, ehemalig Selbstständige und freiberuflich tätige bieten wir bzw. unsere Experten eine Schuldnerberatung inkl. Vorbereitung und Abwicklung des Schuldenregulierungsverfahrens "Konkurs, Privatkonkurs, gerichtlicher- bzw. außer-gerichtlicher Ausgleich" durch Fair-Price Partner (Rechtsanwälte als R&S Kooperationspartner) mit gestundeter/nachträglicher Honorarverrechnung analog getroffenem Zahlungsplan. (bis sieben Jahre möglich)
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Neben der schnellstmöglichen Lösung ihrer angespannten finanziellen Situation durch einen "außergerichtlichen Ausgleich" unterstützen wir Sie mit unseren Partnern bei Ihrer Entschuldung im Rahmen einer gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Schuldenregulierung. Denn als vorrangiges Ziel sehen wir die rasche Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens, da mit dem Tag der Eröffnung des Verfahrens alle Exekutionen sowie der Lauf der Zinsen gestoppt werden.
Ein Schuldenregulierungsverfahren
eröffnet Ihnen die Möglichkeit der Schuldenbefreiung mittels ...
... Zahlungsplan
Ein Großteil der von uns betreuten Entschuldungen erfolgte durch die Annahme eines Zahlungsplans, welcher hinsichtlich Quote und Zahlungsfrist die größtmögliche Flexibilität bietet.
Gemeinsam mit unseren Partnern erstellen wir für Sie einen Zahlungsplan, der einerseits Ihrer finanziellen Situation entspricht und bei welchem andererseits hohe Wahrscheinlichkeit der Annahme durch die Gläubigermehrheit besteht.
Nach Annahme des Zahlungsplans verbleibt Ihnen Ihr Einkommen zur freien Verfügung, sodass die Motivation, sich eine bessere finanzielle Situation durch erhöhte Leistungsbereitschaft (wie Überstunden, Selbständigkeit) zu schaffen, erhalten bleibt.
... Zwangsausgleich
Beim Zwangsausgleich ist eine Mindestquote von 20 % in bis zu 2 Jahren oder von 30 % in zwei bis fünf Jahren anzubieten. Da es zu keiner Verwertung des Vermögens kommt, bietet sich diese Form der Entschuldung bei Vorhandensein von Immobilienvermögen wie Eigentumswohnung bzw. Haus an.
Ob der Zwangsausgleich als Form der Schuldenregulierung die optimale Lösung für Sie ist, ist gesondert zu prüfen.
... Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung
Beim dieser Variante ist der Schuldner sieben Jahre lang verpflichtet, sich um einen angemessenen Erwerb zu bemühen und darf keine zumutbare Arbeit wie Gelegenheits- oder Aushilfsarbeiten ablehnen. Während der Dauer des Abschöpfungsverfahrens sind alle Schenkungen und Erbschaften herausgeben und jeder Wechsel des Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes ist bekanntgeben.
In der Regel erfolgt nach 7 Jahren eine Restschuldenbefreiung, sofern der Schuldner bis zu diesem Zeitpunkt mindestens 10% seiner Schulden bezahlt hat.
Eine bevorzugte Alternative stellt daher auf jeden Fall der Zahlungsplan dar!





