Lassen Sie sich von qualifizierten Schuldnerberatungsstellen helfen. Die Beratung bei den bevorrechtigten Schuldnerberatungsstellen ist kostenlos. Jedoch sind Wartezeiten bis zu einem Jahr möglich und nicht jeder Fall wird übernommen (i.d.R. keine Unternehmer, Freiberufler bzw. Privatpersonen als ehem. Unternehmer).
Schuldnerberatungen sollen bei der Schuldenregulierung unterstützen. Sie sind - wie Sie sich vorstellen - kein Anwalt, dem man einen Packen über den Tisch schiebt und dann sagt: da hast, mach was draus. Dazu reichen auch die Kapazitäten einer Einrichtung, die von der Finanzierung der öffentlichen Hand abhängig ist, nicht.
bevorrechtigte Schuldnerberatung
Mit 1. Jänner 2008 ist die sogenannte Schulden- beratungs-Novelle in Kraft getreten. In ihr wird festgelegt, welche Kriterien Schuldenberatungs- stellen erfüllen müssen, um bevorrechtet werden zu können.
In Par. 12 Abs.1 des Insolvenzrechtseinführungsgesetzes [71 KB]
ist genau gelistet, welche Kriterien zu erfüllen sind.
- nicht auf Gewinn gerichtet
- die Beratung muss unentgeltlich angeboten werden
- die Beratungsstelle muss verlässlich, insbesondere finanziell abgesichert und auf Dauer ausgerichtet sein
- es muss eine ausreichende Anzahl an Schuldnern beraten werden, um im Geschäftsjahr durchschnittlich mindestens drei Schuldenberater ganztägig zu beschäftigen
- die Einrichtung muss über eine an den Erfordernissen eines zeitgemäßen Qualitätsmanagements ausgerichtete Organisation verfügen
- die Stelle betätigt sich seit mindestens zwei Jahren erfolgreich für Schuldner kostenlos auf dem Gebiet der Schuldenberatung
private Schuldnerberatungsstellen
Im Gegensatz zur bevorrechtigten Schuldner- beratungsstelle werden private Schuldnerberater meist Steuerberater und Rechtsanwälte für Privatpersonen, selbstständige Unternehmer, freiberuflich Tätige & ehemalig Selbstständige tätig.
Die von uns empfohlenen privaten Schuldnerberatungsstellen arbeiten zum Teil auf Erfolgsbasis bzw. Fair-Price Service und werden innerhalb von wenigen Tagen (im Dringlichkeitsfall innerhalb von 48 Stunden) für Sie tätig.
Wir denken dabei an die Kosteneinsparung durch sofortige Einstellung des Exekutions / Versteigerungsverfahrens und Zinsstopp bei Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens.
Siehe auch: Der Rechtsanwalt als Schuldnerberater >>>




