Wege zur privaten Entschuldung)
Schematische Darstellung der einzelnen Schritte zur privaten Entschuldung.
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... Zwangsausgleich
Beim Zwangsausgleich ist eine Mindestquote von 20 % in bis zu 2 Jahren oder von 30 % in zwei bis fünf Jahren anzubieten. Da es zu keiner Verwertung des Vermögens kommt, bietet sich diese Form der Entschuldung bei Vorhandensein von Immobilienvermögen wie Eigentumswohnung bzw. Haus an.
Ob der Zwangsausgleich als Form der Schuldenregulierung die optimale Lösung für Sie ist, ist gesondert zu prüfen.
... Zahlungsplan
Ein Großteil der betreuten Entschuldungen erfolgte durch die Annahme eines Zahlungsplans, welcher hinsichtlich Quote und Zahlungsfrist die größtmögliche Flexibilität bietet.
Gemeinsam mit unseren Partnern erstellen wir für Sie einen Zahlungsplan, der einerseits Ihrer finanziellen Situation entspricht und bei welchem andererseits hohe Wahrscheinlichkeit der Annahme durch die Gläubigermehrheit besteht.
Nach Annahme des Zahlungsplans verbleibt Ihnen Ihr Einkommen zur freien Verfügung, sodass Ihre Motivation, sich eine bessere finanzielle Situation durch erhöhte Leistungsbereitschaft (wie Überstunden, Selbständigkeit) zu schaffen, erhalten bleibt.
... Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung
Eine weitere Variante des Privatkonkurses
Aber Achtung: Bei dieser Variante ist der Schuldner sieben Jahre lang verpflichtet, sich um einen angemessenen Erwerb zu bemühen und darf keine zumutbare Arbeit wie Gelegenheits- oder Aushilfsarbeiten ablehnen. Während der Dauer des Abschöpfungsverfahrens sind alle Schenkungen und Erbschaften herauszugeben und jeder Wechsel des Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes bekanntzugeben.
In der Regel erfolgt nach 7 Jahren eine Restschuldenbefreiung, sofern der Schuldner bis zu diesem Zeitpunkt mindestens 10% seiner Schulden bezahlt hat.
Eine bevorzugte Alternative stellt daher auf jeden Fall der Zahlungsplan dar!



