Ratenvereinbarung
Bei dieser außergerichtlichen Schuldenregulierung unterstützen wir Sie bei Verhandlungen mit Ihren Gläubigern, um Raten auszuhandeln, dessen Höhe Sie sich auch leisten können.
Stundung:
Bedeutet, dass vereinbarte Raten vorübergehend nicht bezahlen werden müssen.
Klagen und Exekutionsschritte können durch die Vereinbarung einer Stundung vermieden werden. Stundungen schieben je nach Vereinbarung entweder die Fälligkeit einer Forderung hinaus oder verzögern deren gerichtliche Geltendmachung.
Achtung: Die Zinsen laufen während einer Stundung weiter und dabei können sich beachtliche Summen anhäufen. Daher sind auch Verhandlungen über eine Zinsfreistellung anzuraten
Zinsfreistellung /-senkung
Sind die Schulden und/oder die Zinsen hoch, reichen laufende Zahlungen in vielen Fällen nicht einmal für die Abdeckung der anfallenden Zinsen. Ihre Zahlungen decken zuerst die Betreibungskosten, dann auf die Zinsen und zu allerletzt auf das offene Kapital angerechnet. Mit etwas Verhandlungsgeschick können Sie, wir bzw. unsere Kooperationspartner mit den Gläubigern über niedrigere oder auch über einen kompletten Zinswegfall reden.
Umschuldung:
Bei sehr hohem Kontoüberzug, bei dem meist hohe Zinsen zu zahlen sind, wird ein Kredit mit niedrigerem Zinssatz aufgenommen um den überteuerten Überziehungsrahmen abzudecken.
Vorsicht Kredithaie: Viele Umschuldungsangebote sind reine Lockangebote, die nicht halten, was sie versprechen. Auch hier können Sie als Mitglied viel Geld und Nerven sparen!
außergerichtlicher Ausgleich
Wenn langfristig nichts mehr geht, ist oftmals der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach. Beim außergerichtlichen Ausgleich verzichten alle Gläubiger freiwillig auf einen Teil Ihrer Forderungen. Sie als Schuldner bezahlen die vereinbarte Quote sofort oder in Raten und sind von den restlichen Schulden befreit. Exekutionstitel verlieren ihre Gültigkeit.
R&S - Software
R&S-Schuldenmanager ist eine einfach zu bedienende Software, die optimal auf die Bedürfnisse jener Privatpersonen, Unternehmer, ehem. Unternehmer und freiberuflich Tätigen, mit finanztechnischen Problemen, wie Exekutionen, Pfändungen, Räumungen und Insolvenzverfahren zugeschnitten ist. Mit dem R&S-Schuldenmanager verwalten Sie Ihre Gläubigerdaten, kontrollieren Forderungsansprüche auf deren Rechtmäßigkeit und warnt Sie bei eventuellen Verjährungen bzw. nicht zustehenden Zinsansprüchen.
Der R&S-Schuldenmanager dient als Kommunikationsplattform, arbeitet mit rechtlich abgesicherten Briefvorlagen, kontrolliert und verbucht durchgeführte Zahlungen, unterstützt Sie bei Gläubigervereinbarungen und im Insolvenzverfahren. Hilft durch Mustervorlagen die richtigen Worte zu finden und korrekt formulierte Anträge zu stellen.
- Schreiben an Gläubiger - Stundung, Ratenzahlung, Abschlagszahlung, Forderung verjährt, verzicht auf Vollstreckungs-maßnahmen, Prämienvergleich u.a.
- Rund um die Pfändung - Kontopfändung - Freigabe des unpfändbaren Betrages, Berücksichtigung weiterer Unterhaltsverpflichtungen, Einstellung weg. Ratenvereinbahrung u.a.
- Ist Ihre Wohnung bedroht - Räumungsaufschub weg. fehlender Ersatzwohnung, Räumungsaufschub weg. späteren Bezug der Ersatzwohnung, Vergleich bei angedrohter Stromsperre u.a.
- Briefe an die Bank- Girokonto auf Guthaben Basis, Widerspruch gegen Kontoeinziehung u.a.
- Forderungsaufstellungen - Schuldenaufstellung beim Gläubiger/Gericht, Selbstauskunft beim KSV, Auskunft aus dem Exekutionsverzeichnis anfordern, u.a.
- Insolvenzverfahren - Abschlagszahlung/Quote anbieten, gerichtliche bzw.außergerichtliche Schuldenregulierung vorbereiten bzw. einbringen u.a.
- außerdem zu regeln - Antrag auf Wiederaufnahme in den vorigen Stand, Widerruf einer Einzugsermächtigung u.a.
- Übersicht & Berechnungen - Haushaltsrechnung, Übersicht über Ihre Schulden, Karteiblätter, Übersicht durchgef. Teil/Zahlungen,




