Schritt 1
Schluss mit der "Vogel Strauß - Politik"
Tun Sie den ersten Schritt, den Kopf in den Sand stecken, verschlimmert nur das Problem. Wenn Ihnen die Auseinandersetzung mit dem Problem Schulden, unweit entfernt von der Armut nicht gelingt, wenden Sie sich an eine Vertrauensperson bzw. lassen sich einen Profi von "Raus aus den Schulden" vermitteln.
Schritt 2
Sofern noch nicht geschehen, beantragen Sie die Mitgliedschaft bei "Raus aus den Schulden" und nutzen als Mitglied sofort alle Vorteile
Ihre Vorteile als Mitglied >>>
Schritt 2 1/2
Lassen Sie sich von qualifizierten Schuldnerberatungsstellen helfen. Die Beratung bei den bevorrechtigten Schuldnerberatungsstellen ist kostenlos. Sie bieten Hilfe auf dem so genannten "Selbsthilfeprinzip" an. Das heißt, dass die Schuldner grundsätzlich selber aktiv sein müssen. Wartezeiten bis zu einem Jahr sind möglich. Bevorrechtigte Schuldnerberater werden nur für Privatpersonen tätig und nicht jeder Fall wird übernommen.
für Privatpersonen u. (ehem.) Unternehmer
Die "Raus aus den Schulden" Kooperationspartner (Schuldner- und Steuerberater sowie Rechtsanwälte) werden gemeinsam mit Ihnen einen Überblick über die Gesamtverschuldung und deren Beschaffenheit erarbeiten und Ihnen allfällige Lösungsmöglichkeiten anbieten. Unsere Kooperations- partner werden mit Ihren Gläubigern über Ratenzahlungen, Stundungen und Teilverzichte verhandeln und Sie auch im Privatkonkurs vor Gericht vertreten.
| Die über "Raus aus den Schulden" empfohlenen Schuldnerberatungsstellen arbeiten Erfolgsorientiert und werden innerhalb von wenigen Tagen (im Dringlichkeits- fall innerhalb von 48 Stunden) für Sie tätig. |
Sofortige Einstellung aller Exekutionen und Stopp aller Zinsläufe bei Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens.
Schritt 3
Bei Fragen und Problemen: kontaktieren Sie die Experten von "Raus aus den Schulden" Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt, unsere Partner sind zu strenger Verschwiegenheit in alle Richtungen verpflichtet.
Gläubiger, Arbeitgeber usw. werden nur mit Ermächtigung durch den Schuldner kontaktiert. Die persönlichen Beratungsgespräche finden in diskretem Rahmen unserer Büros statt.
Schritt 4
Verschaffen Sie sich den Überblick: (Schuldenstand, Ausgaben ...)
Legen Sie eine einfache Liste an, in der Sie alle Schulden (Kredit, Konto, Bürgschaft, Versandhaus, Miete, Strafen, Alimente usw.) einsetzen. Ebenso verfahren Sie mit allen monatlichen Einnahmen und Ausgaben des Haushaltes.
Schritt 5
Grundbedürfnisse absichern: (Wohnung, Gesundheit ...)
Die Sicherung der elementaren Bedürfnisse wie Wohnen, Gesundheit und Ernährung für Sie und Ihre Angehörigen hat absoluten Vorrang. Retten Sie Ihren Arbeitsplatz durch entsprechende Arbeitsleistung, gepflegte Arbeitskleidung etc. und sprechen Sie vor allem rechtzeitig mit dem Arbeitgeber wegen der Gehaltsexekutionen. Die Lohnpfändung und ihre Folgen sind zwar an sich kein Entlassungsgrund, sind aber lästig und führen in vielen Fällen indirekt zur Kündigung.
Schritt 6
Plan für die Schuldenregulierung erstellen (mit allen Gläubigern)
Dabei sind die Erfahrungen der "Raus aus den Schulden" Kooperationspartner gefragt. In vielen Fällen konnten unsere Schuldnerberater bei der außergerichtlichen Schuldenregulierung eine Quote von 10 bis 15% für ihre Mandanten aushandeln. Dass bedeutet: bis zu 90% der Schulden wurden durch erfolgsorientierte und qualifizierte Beratung abgebaut und brauchen nicht mehr zurückgezahlt werden. - Den Rest machen Sie.
Übrigens: die geringste Quote mit 0,5% (in Worten null,5%) wurde für einen Mandanten von einem unserer Partner in Kärnten erreicht.
letzter Schritt
Schulden Regulieren - Sie bezahlen die Quote (in einem Zeitraum von bis zu sieben Jahren) und genießen ein schulden- und exekutionsfreies Leben.




