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Viele Schuldner fürchten, sie müssten wegen ihrer Schulden über kurz oder lang vor den Strafrichter und ins Gefängnis. Diese Angst ist meist unbegründet, gewisse Verhaltensweisen sind allerdings tatsächlich strafbar.

Eine Verurteilung wegen strafbarer Handlungen ist natürlich nur möglich, wenn im Rahmen eines oft langwierigen und nervenaufreibenden Strafprozesses die schuldhafte Verletzung von Gesetzen nachgewiesen werden kann. Zusätzlich zur allfälligen Strafe sind auch sämtliche angerichteten Schäden zu bezahlen. Auch im gerichtlichen Abschöpfungsverfahren (siehe Kapitel "Privatkonkurs“) müssen Schulden aus einer vorsätzlich begangenen, strafgesetzwidrigen Handlung oder Unterlassung zur Gänze bezahlt werden. Geldstrafen können im gesamten Privatkonkurs nicht gekürzt werden. Hier hilft nur mehr ein erfolgreicher außergerichtlicher Ausgleich.

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Die Strafbarkeit und die Strafhöhe hängen naturgemäß auch davon ab, wie stark sich der Schuldner um Schadensbegrenzung und Wiedergutmachung bzw. tätige Reue bemüht hat. Schon aus diesem Grund lohnt es sich also gerade bei gravierenden Schuldenproblemen, sich bewusst und zielstrebig um seine Schuldensituation zu kümmern.

Eine strafgerichtliche Verurteilung samt deren möglichen Folgen (zB Geld- oder Haftstrafe, Eintragung ins Vorstrafenregister, kein Zugang zum Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung im Privatkonkurs) setzt die Erfüllung gewisser strafrechtlicher Tatbestände voraus. Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten sollten besonders folgende Tatbestände beachten:

Betrug Verleitung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung durch Täuschung über Tatsachen mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern. Es ist also strafbarer Betrug, wenn zB ei...

Betrügerische Krida Wer einen Bestandteil seines Vermögens verheimlicht, beiseite schafft, veräußert oder beschädigt, eine nicht bestehende Verbindlichkeit vorschützt oder anerkennt oder sonst sein Vermögen wirklich o...

Falsches Vermögensverzeichnis Wer vor Gericht oder einem Vollstreckungsorgan vorsätzlich ein falsches oder unvollständiges Vermögensverzeichnis unterfertigt und dadurch die Befriedigung eines Gläubigers gefährdet, macht sich ...

Gläubigerbegünstigung Wer nach Eintritt seiner Zahlungsunfähigkeit einen Gläubiger durch Zahlungen oder Sicherstellungen begünstigt und dadurch die anderen Gläubiger benachteiligt, ist zu bestrafen. Der Gläubiger, der d...

Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerint Wer grob fahrlässig seine Zahlungsunfähigkeit dadurch herbeiführt, dass er kridaträchtig handelt, ist gemäß 159 Strafgesetzbuch zu bestrafen. Diese Vorschrift war früher unter dem Begriff "fahrlä...

Unterhaltspflicht Eine Verletzung der Unterhaltspflicht liegt vor, wenn der Unterhaltspflichtige die gesetzlich vorgesehenen oder gerichtlich festgesetzten Alimentationspflichten schuldhaft nicht erfüllt. Der Unterh...

Verstrickungsbruch Zerstörung, Beschädigung, Verunstaltung, Unbrauchbarmachung oder Entziehung aus der Pfändung ("Verstrickung") einer gerichtlich gepfändeten Sache. Es riskiert also jeder ein Strafverfahren, der ein...

Vollstreckungsvereitelung Vorsätzliche Schädigung eines Gläubigers im Rahmen eines laufenden oder konkret bevorstehenden Exekutionsverfahrens durch Verheimlichen, Beiseiteschaffen oder Beschädigen von noch nicht gepfändeten...

(Quelle: Broschüre "Ausweg gesucht! Schulden und Privatkonkurs", Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen- und Konsumentenschutz, 2004)