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Experten und Partner

Beim Zahlungsplan, eine von uns bevorzugte Art der Schuldenregulierung, muss der Schuldner seinen Gläubigern eine Zahlungsquote anbieten, die im Hinblick auf seine Einkommenslage der nächsten fünf Jahre zumutbar erscheint. Die Zahlung kann auch in Raten innerhalb von maximal sieben Jahren angeboten werden.

Schuldenfrei in 3 bis 6 Monaten
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So berechnen Sie Ihre Quote

Monatliches Nettoeinkommen

_______________ Euro
Anzahl der Unterhaltspflichtigen

_______________ Personen
monatl. pfändbarer Betrag
[Berechnung Existenzminimum]


_______________ Euro
Summe - Pfändbarer Betrag X 60
(5 Jahre)


_______________ Euro
Summe Ihrer Gesamtverbindlichkeiten

_______________ Euro
= Quote
(Verbindlichkeiten / Summe pfändbarer Betrag


_______________ Prozent


Hinweis

Beim Zahlungsplan gibt es keine prozentuelle Mindestquote und selbst die Verfahrenskosten können bis zu drei Jahre gestundet werden.

Unsere Experten unterstützen Sie bei Bedarf beim Ausverhandeln der Quote mit Ihren Gläubigern, prüfen den Anspruch auf Rechtmäßigkeit (Verjährung, Zinsanspruch uvm.) und bringen den Zahlungsplan bei Gericht zur Bewilligung ein.

Wichtig:
Sofort, nach Annahme durch die Gläubiger und Bestätigung des Gerichts müssen alle Exekutionen, Pfändungen, Gehaltsexekutionen gegen Sie zur Einstellung gebracht und alle Zinsläufe gestoppt werden.

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