Beim Zahlungsplan, eine von uns bevorzugte Art der Schuldenregulierung, muss der Schuldner seinen Gläubigern eine Zahlungsquote anbieten, die im Hinblick auf seine Einkommenslage der nächsten fünf Jahre zumutbar erscheint. Die Zahlung kann auch in Raten innerhalb von maximal sieben Jahren angeboten werden.
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So berechnen Sie Ihre Quote
| Monatliches Nettoeinkommen |
_______________ Euro |
| Anzahl der Unterhaltspflichtigen |
_______________ Personen |
|
monatl. pfändbarer Betrag [Berechnung Existenzminimum] |
_______________ Euro |
|
Summe - Pfändbarer Betrag X 60 (5 Jahre) |
_______________ Euro |
| Summe Ihrer Gesamtverbindlichkeiten |
_______________ Euro |
|
= Quote (Verbindlichkeiten / Summe pfändbarer Betrag |
_______________ Prozent |
Hinweis
Beim Zahlungsplan gibt es keine prozentuelle Mindestquote und selbst die Verfahrenskosten können bis zu drei Jahre gestundet werden.
Unsere Experten unterstützen Sie bei Bedarf beim Ausverhandeln der Quote mit Ihren Gläubigern, prüfen den Anspruch auf Rechtmäßigkeit (Verjährung, Zinsanspruch uvm.) und bringen den Zahlungsplan bei Gericht zur Bewilligung ein.
Wichtig:
Sofort, nach Annahme durch die Gläubiger und Bestätigung des Gerichts müssen alle Exekutionen, Pfändungen, Gehaltsexekutionen gegen Sie zur Einstellung gebracht und alle Zinsläufe gestoppt werden.
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